Stufen und Kosten der Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen
Zusammenfassung
Seit dem 29. Juli 2026 müssen Neubauten mit Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen schrittweise bis 2045 fossile Brennstoffe durch erneuerbare Anteile wie Biogas oder Wasserstoff ersetzen. Die Pflicht zur Einhaltung der Quoten liegt beim Eigentümer oder Betreiber, wobei in vermieteten Gebäuden ab 2028 die Hälfte der zusätzlichen Kosten für den Vermieter gilt. Alternativ zur Brennstoffumstellung sind auch solarthermische Anlagen, Hybridheizungen oder Wärmerückgewinnung möglich.