Ohne Eingliederungsmanagement keine krankheitsbedingte Kündigung
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unverhältnismäßig ist, wenn der Arbeitgeber ein begonnenes betriebliches Eingliederungsmanagement abbricht. Dies gilt insbesondere, wenn die als zielführend erkannten Maßnahmen nicht umgesetzt oder ernsthaft versucht werden. Der Fall betraf einen über Jahre erheblich erkrankten Busfahrer.