BAG: Betriebsvereinbarungen benötigen wirksamen Beschluss
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.01.2026 klargestellt, dass Betriebsvereinbarungen ohne wirksamen Betriebsratsbeschluss unwirksam sind. Eine Unterzeichnung durch den Vorsitzenden allein reicht nicht aus, um die Regelung zu validieren, selbst wenn sie jahrelang vollzogen wurde. Arbeitgeber sollten daher bei der Erstellung neuer Betriebsvereinbarungen besonders auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen achten.