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BAG: Einwurf-Einschreiben reicht nicht als Nachweis für Kündigungszugang

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis für den Zugang einer Kündigung liefert. Arbeitgeber können sich daher nicht mehr automatisch auf die Zustellung verlassen und müssen sicherere Wege der Übermittlung wählen.

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