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BGH: Strenge Regeln für Testsiegel wie „FOCUS Top Mediziner“

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung von Testsiegeln wie "FOCUS Top Mediziner" für Ärzte nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Die Richtigkeit und Nachweisbarkeit der zugrunde liegenden Tests müssen gewährleistet sein, um irreführende Werbung zu vermeiden.

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