Nationale Änderungsanzeigen nach § 29 AMG nur über PharmNet.Bund einreichen
Zusammenfassung
Das BfArM weist darauf hin, dass nationale Änderungsanzeigen nach § 29 AMG ausschließlich über PharmNet.Bund eingereicht werden müssen. Zudem ist auf Einreichungen über CESP sowie auf Doppeleinreichungen zu verzichten.