Bundessozialgericht: Netzwerk der Geburtshäuser ist gleichberechtigter Vertragspartner beim Hebammenhilfevertrag
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass das Netzwerk der Geburtshäuser (NWGH) als gleichberechtigter Vertragspartner beim Hebammenhilfevertrag anerkannt ist. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) akzeptiert das Urteil, sieht darin jedoch eine Sorge, da das NWGH nur einen Teil der Hebammenarbeit repräsentiert. Der DHV wird sich weiterhin für eine faire Vertretung aller Hebmen und eine gerechtere Selbstverwaltungsstruktur einsetzen.