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E-Rechnung: Übergangsfrist läuft 2026 aus – BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk

Zusammenfassung

Seit einerinhalb Jahren wird in Deutschland die E‑Rechnung eingeführt. Ende 2026 endet die Übergangsfrist, danach müssen ab 1. Januar 2027 Unternehmen mit einem Umsatz über 800 000 Euro und ab 1. Januar 2028 grundsätzlich E‑Rechnungen ausstellen. Viele Handwerksbetriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, kämpfen noch mit der Umsetzung und fordern vereinheitlichte Vorgaben sowie staatliche Unterstützung.

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