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Arbeitsrecht kompakt: Hitze – Folgen für den Arbeitsplatz

Zusammenfassung

Es gibt kein gesetzliches Recht auf Hitzefrei, jedoch verpflichtet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und das Arbeitsschutzgesetz ihn dazu, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird. Die ASR A3.5 schreibt vor, dass die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten soll; bei höheren Temperaturen sind schrittweise Maßnahmen wie Lüften, Sonnenschutz oder flexible Arbeitszeiten einzuleiten und bei über 35 °C sind spezielle Schutzmaßnahmen zwingend. Der Betriebsrat kann im Rahmen des Mitbestimmungsrechts aktiv Maßnahmen gegen Hitzebelastung einfordern und Betriebsvereinbarungen initiieren.

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