Hessen bekommt ein neues Vergaberecht
Zusammenfassung
Der hessische Landtag hat ein neues Vergaberecht für Bauleistungen beschlossen, das ab 1. Juli 2026 gilt und die Bürokratie reduzieren soll. Durch Direktvergabe bis zu 750 000 Euro und flexible Verfahren können Bauvorhaben schneller umgesetzt werden, während die Tariftreue bei Aufträgen ab 20 000 Euro zwingend nachgewiesen werden muss. Ziel ist es, Investitionen zu beschleunigen und faire Arbeitsbedingungen zu stärken.