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IDW Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026

Zusammenfassung

Das IDW begrüßt die geplante Kodifizierung der Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken (§ 6f EStG‑E) und die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG‑E) im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026, fordert jedoch Klarstellungen zur Praxisrelevanz und Bürokratieabbau. Für die Kaufpreisaufteilung fordert das IDW eine stärkere Methodenoffenheit, klare Regelungen zum Abweichen von vertraglichen Aufteilungen und eine Reduzierung unnötiger Gutachtenanforderungen. Bei der Organschaft betont das IDW die Notwendigkeit einer praxisgerechten Ausgestaltung, insbesondere bei Tatbestandsmerkmalen wie dem „Steuerausfall“ und den Haftungsregelungen.

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