BfArM: aktualisierte Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe
Zusammenfassung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe aktualisiert, um sie an die Unionsliste kritischer Arzneimittel anzupassen. Die Anpassung erfolgt gemäß § 52b Absatz 3c des Arzneimittelgesetzes (AMG) und soll die Versorgungssicherheit in Deutschland stärken. Die aktualisierte Liste dient dazu, potenzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.