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Mitarbeiterkontrolle: Was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen

Zusammenfassung

Arbeitgeber dürfen die Einhaltung arbeitsvertraglicher Pflichten prüfen, etwa durch Videoüberwachung, E‑Mail‑Kontrolle oder Taschenkontrollen. Dabei gelten jedoch strenge rechtliche Vorgaben, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten gewährleisten. Die Kontrolle ist also möglich, aber an klare Grenzen gebunden.

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