Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2026
Zusammenfassung
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Baden‑Württemberg. Diese Regelungen wurden bereits im April 2026 angekündigt und sollen die finanzielle Belastung von Arbeitnehmern reduzieren. Betroffene können sich daher ab dem genannten Datum auf höhere Freibeträge verlassen.