EuGH-Urteil zu Verpflichtungen eines Händlers
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Einstufung eines Produkts als Medizinprodukt überprüft werden muss, wenn der Hersteller es mit einer CE-Kennzeichnung als Maschine ausstattet. Das Urteil betont, dass die CE-Maschinenkennzeichnung allein nicht automatisch die Medizinproduktklassifizierung ausschließt. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob ihr Produkt weiterhin den Anforderungen für Medizinprodukte entspricht.