Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2026 : EuGH zu gekürzten Asylleistungen / AG Bückeburg verhandelt über AfD-Erbe / Strafmündigkeit beschäftigt Jumiko
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kürzung von Asylleistungen für ausreisepflichtige Bewerber gegen die EU-Aufnahmerichtlinie verstößt, da Kleidung und Geldleistungen als elementare Bedürfnisse gelten. In Sachsen wird die Strafmündigkeitsgrenze neu diskutiert, wobei eine Strategie gegen Gewalt von strafunmündigen Kindern angestrebt wird. Zudem gilt ab dem 8. Juni die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Arbeitgeber und Gerichte verpflichtet, das nationale Recht richtlinienkonform auszulegen.