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Anhebung des Apothekenhonorars im Bundeskabinett beschlossen

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2026 die dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung beschlossen, die das Apothekenfixum in zwei Stufen anhebt. Diese Maßnahme soll die finanzielle Lage der Apotheken stärken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleisten.

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