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Preisfehler im Online-Shop » Was Händler tun können

Zusammenfassung

Der Artikel erklärt, dass bei einem Preisfehler im Online-Shop ein Kaufvertrag oft bereits mit der Bestellung zustande kommt und der Verkäufer diesen Vertrag anfechten kann, wenn ein wesentlicher Irrtum vorliegt. Nach §119 BGB ist Anfechtung wegen Erklärungs- oder Übermittlungsirrtums möglich, sofern der Fehler nachgewiesen wird. Die Anfechtung muss schriftlich erklärt werden und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

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