„Urlaub ohne Ende?“ – BAG zum Verjährungsbeginn von Urlaubsansprüchen
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neuen Entscheidung die Regelungen zum Verfall und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen beibehalten, was erhebliche Konsequenzen für Arbeitgeber bedeutet. Die Gerichtsentscheidung betont, dass Urlaubsansprüche nach einer bestimmten Frist verfallen und die Arbeitgeber daher ihre Personalplanung anpassen müssen. Diese Feststellung unterstreicht die Wichtigkeit, Urlaubsansprüche rechtzeitig zu gewähren und zu dokumentieren.