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BDT im DEHOGA begrüßt Baugesetzbuch-Upgrade: „Musikclubs“ sollen zukünftig als Kulturorte gelten

Zusammenfassung

Der Bundesverband Deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) begrüßt das Baugesetzbuch-Upgrade, das Musikclubs künftig als Kulturorte anerkennt und ihre Genehmigungsprozesse erleichtert. Die Aufnahme in die Baunutzungsverordnung schafft Rechtssicherheit für Betreiber und Kommunen, während der BDT betont, dass Clubs weiterhin in Wohngebieten unzulässig bleiben und weitere Anpassungen der TA Lärm nötig sind. Insgesamt soll die Reform Kulturorte stärken, ohne sie zu verdrängen.

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