Nr. 21/26: Sozialhilfe für EU-Bürger: Ungeklärte Rechtsfragen rechtfertigen Prozesskostenhilfe
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass bei einer ungelösten Rechtsfrage zur Sozialhilfe für EU-Bürger Prozesskostenhilfe gewährt werden muss. Im konkreten Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die nach einem kurzen Auslandsaufenthalt zurückkehrte, wurde ihr PKH zugesprochen, weil die Frage, wann ein Anspruch verloren geht, gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist. Das Gericht betonte, dass PKH bei komplexen Rechtsfragen nicht abgelehnt werden darf.