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Stellungnahme zum GeDIG-Referentenentwurf

Zusammenfassung

Der BDC kritisiert den GeDIG-Referentenentwurf als zu technik‑ und strukturorientiert, betont jedoch die Notwendigkeit von schnell verfügbaren, vollständigen und haftungsrechtlich belastbaren Daten im chirurgischen Alltag. Eine elektronische Patientenakte mit unvollständigen oder veralteten Informationen sei nicht nur nutzlos, sondern gefährlich. Zudem wird die Einführung neuer Pflichten für Leistungserbringer kritisiert, da der klinische Mehraufwand nicht realistisch abgebildet wird.

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