Zulässige Ungleichbehandlung bei interner Stellenausschreibung
Zusammenfassung
Bei internen Stellenausschreibungen kann der Bewerberkreis auf unbefristete Arbeitsverhältnisse beschränkt werden, wenn dies zur Sicherung von Unternehmensinteressen gerechtfertigt ist. Solche Beschränkungen gelten als zulässige Ungleichbehandlung, solange sie objektiv begründet und verhältnismäßig sind. Der Artikel erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Beispiele, wann diese Praxis zulässig ist.