Festbeträge für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel
Zusammenfassung
Der GKV-Spitzenverband hat neue Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für Fertigarzneimittel bekannt gegeben, die ab dem 15. Juni 2026 gelten. Diese Regelungen sollen die Kosten für Patienten bei neu erhältlichen Medikamenten steuern und vereinfachen. Pharma Deutschland e.V. berichtet über die Änderungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.