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LG Köln: Werbung auf Instagram muss bereits im Vorschaubild erkennbar sein

Zusammenfassung

Das Gericht hat die Anforderungen des § 5a UWG im Kontext moderner Plattformstrukturen konkretisiert. Es wurde festgelegt, dass Werbung auf Instagram bereits im Vorschaubild erkennbar sein muss. Diese Regelung soll die Transparenz für Nutzer erhöhen und klare Grenzen zwischen Werbung und regulärem Content ziehen.

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