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ZVG-Position zum europäischen und nationalen Emissionshandel sowie zur CO2-Bepreisung

Zusammenfassung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert, dass die geplante Ausnahmeregelung des europäischen Emissionshandels (ETS) für Landwirtschaft und Gartenbau erst ab 2028 wirksam wird, wenn nicht gleichzeitig der nationale Emissionshandel angepasst wird; sonst würden die Betriebe weiterhin hohe CO₂-Kosten tragen. Zudem sei die aktuelle CO₂-Bepreisung im Gartenbau wenig wirksam, weil fehlende wirtschaftlich tragfähige und technisch verfügbare Alternativen zu fossilen Energieträgern bestehen. Die vollständige Stellungnahme ist auf der ZVG-Website einsehbar.

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