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Das freie Betretungsrecht und seine Grenzen

Zusammenfassung

Jedermann hat das Recht, die freie Landschaft zu genießen, doch dieses Recht ist an gesetzliche Bedingungen und Betretungsverbote gebunden. Auf landwirtschaftlichen Flächen gelten Verbote während bestimmter Pflanz- und Erntephasen, im Wald sind bestimmte Zeiten für Holzeinschlag oder Forstpflege gesperrt; Radfahren und Reiten sind außerhalb geeigneter Wege generell untersagt. Verstöße führen zu Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen, wobei Eigentümer bei Schäden Schadensersatzforderungen geltend machen können.

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