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Kennarten im Dauergrünland – nur noch wenige Tage!

Zusammenfassung

Teilnehmer der Öko-Regelung 5 müssen die Meldung der ermittelten Kennarten im Dauergrünland bis zum 31. August 2026 einreichen. Eine fristgerechte Abgabe ist zwingend erforderlich, um die Förderung zu erhalten.

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