Geplante Krankenkassenreform sieht Zuckerabgabe vor: DEHOGA wiederholt Kritik an Zuckersteuer
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, die ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke vorsieht. Der DEHOGA kritisiert die geplante Zuckersteuer als symbolische Steuerpolitik ohne wissenschaftliche Evidenz und betont, dass sie die Konsumfreiheit sowie Marktmechanismen beeinträchtigt. Gemeinsam mit einer Allianz aus der Lebensmittelwirtschaft hat DEHOGA bereits Stellungnahmen vorgelegt, die die Nachteile dieser Maßnahme darlegen.