Festbeträge für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel
Zusammenfassung
Der GKV‑Spitzenverband hat neue Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für Fertigarzneimittel bekanntgegeben, die ab dem 1. Juni 2026 gelten. Diese Regelungen sollen die Kosten für Patienten stabilisieren und den Zugang zu neuen Medikamenten erleichtern.