VATM fordert klare Regelungen und realistische Fristen für die IP‑Adressaufbewahrung
Zusammenfassung
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Justiz zur Einführung einer IP‑Adressaufbewahrung, fordert jedoch Klarstellungen und realistische Fristen. Er betont, dass nur Anbieter, die IP‑Adressen selbst vergeben, verpflichtet werden sollten und dass technische sowie regulatorische Spezifikationen vor Fristen festgelegt sein müssen, um Kostenbelastungen zu vermeiden. Der VATM ruft die Bundesregierung dazu auf, weiterhin im Dialog mit der Branche zu bleiben.