Mietrecht II: Bundesregierung beschließt neue Eingriffe in Indexmieten, Kurzzeitvermietung und möbliertes Wohnen
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen, der unter anderem die Steigerung von Indexmieten begrenzt und neue Regelungen für Kurzzeitvermietungen sowie möbliertes Wohnen vorsieht. Der IVD kritisiert die Beschränkung der Indexmieten als missbilligend und unattraktiv, da sie bewährte Vertragsgestaltungen schwächt, und hält die neuen Regelungen für Kurzzeit- und möblierte Vermietung streitanfällig, insbesondere die Kopplung des Möblierungszuschlags an die Miete. Zusätzlich soll eine Ausweitung der Schonfristzahlung, erleichterte Kleinmodernisierungen und angehobene Wertgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen eingeführt werden.