Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Gas- und Ölheizungen mit Biotreppe erlaubt
Zusammenfassung
Das am 10. Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG und erlaubt Gas- und Ölheizungen wieder unter der Auflage einer schrittweisen Beimischung von Biobrennstoffen oder Wasserstoff. Vermieter in vermieteten Gebäuden müssen ab 2029 einen steigenden Anteil der Kosten für diese Beimischungen und CO₂-Kosten tragen, während Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien von dieser Pflicht befreit sind. Zudem wird die Stilllegung alter Konstanttemperaturkessel gestrichen, sodass bestehende funktionstüchtige Heizungen weiterbetrieben werden dürfen.