Urteil zu Online-Bewertungen: Löschen von Online-Bewertungen ist eine Rechtsdienstleistung
Zusammenfassung
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Löschen oder Beanstanden von Google-Bewertungen eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellt, weil es eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Unternehmen, die solche Reputationsmanagement-Dienstleistungen anbieten, benötigen daher grundsätzlich eine Erlaubnis nach dem RDG; ohne diese ist ihr Angebot rechtlich angreifbar.