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Gebührenänderung für Tierarzneimittel

Zusammenfassung

In der Besonderen Gebührenverordnung BMG wird ein zusätzlicher Gebührentatbestand für Tierarzneimittel eingeführt. Diese Änderung bedeutet, dass künftig zusätzliche Gebühren anfallen können, wenn Tierarzneimittel verabreicht oder verwendet werden. Der genaue Umfang und die Berechnungsgrundlage der neuen Gebühr sind noch nicht im Detail festgelegt.

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