Kabinett stimmt Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform auf Landesebene zu
Zusammenfassung
Das Schleswig-Holsteinische Kabinett genehmigt einen Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform, der das Landeskrankenhausgesetz neu fasst und die Planung datenbasiert sowie leistungsgruppenbezogen ausrichtet. Der Entwurf schafft einen Gesundheitsversorgungsrat, verpflichtet Krankenhäuser zu Dreijahres-Alarmübungen und erhöht die bauliche Fördergrenze von 50.000 € auf 1 Mio. € für kleine Maßnahmen, während die Investitionsfinanzierung nachhaltiger und transparenter gestaltet wird.