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Zusammenfassung

Am 26. März 2026 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen für das Jahr 2026 nach § 850c ZPO bekannt gegeben. Diese Freigrenzen bestimmen, bis zu welchem Betrag Forderungen nicht gepfändet werden dürfen und schützen damit die Liquidität von Unternehmen. Die Bekanntmachung ist für alle Gläubiger und Schuldner relevant, die im deutschen Zivilrecht tätig sind.

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