Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes
Zusammenfassung
Der DSLV begrüßt die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und fordert eine einheitliche Anwendung für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er plädiert dafür, die in der Richtlinie vorgesehenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner ins deutsche Recht zu übernehmen und fordert eine möglichst unbürokratische, flexible gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Bereits bestehende Vorgaben sollen im Gesetzgebungsverfahren vereinheitlicht werden.