Weiterhin keine Sicherheitsbeauftragte in kleinen Betrieben – BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat im zweiten Anlauf beschlossen, dass kleine Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten weiterhin keine Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen. Für Unternehmen mit 21–49 und bis zu 250 Beschäftigten gelten neue Schwellenwerte, die von einer möglichen „besonderen Gefährdung“ abhängen. Die Regelung wird von Verbänden begrüßt, wirft jedoch Fragen zur konkreten Auslegung des Gefährdungsbegriffs auf.