Zuzahlungsbefreiung 2026 in der Apotheke
Zusammenfassung
Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss für 2026 neu beantragt werden, da die Befreiung aus 2025 nicht automatisch fortgeschrieben wird. Auch wenn ein Rezept aus 2025 eingelöst wird, gilt das Jahr der Abgabe (2026) für die Zuzahlung; ohne gültigen Nachweis muss gesetzlich gezahlt werden. Patienten sollten daher frühzeitig bei ihrer Krankenkasse einen neuen Antrag stellen und die Bescheinigung in der Apotheke vorlegen.