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GPSR & Handmade: So weist du Rohstoffe korrekt aus

Zusammenfassung

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt von Online-Händlern, klare Angaben zum Hersteller eines Produkts zu machen. Dazu gehören Name, Anschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit wie E‑Mail. Diese Pflicht gilt nicht nur für große Marken, sondern auch für kleinere Shops und Marktplatzangebote, damit Kunden und Behörden nachvollziehen können, wer für ein Produkt verantwortlich ist.

Top-Themen von Händlerbund e.V. (HB)