Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten des ersten Omnibus-Pakets im EU-Amtsblatt wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen deutlich entlastet. Die Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verkleinert den Anwendungsbereich, sodass vor allem viele kleine und mittlere Unternehmen von der Berichtspflicht befreit werden. Für diese Firmen gewinnt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder an Relevanz.