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Kleiderbügel am Sprinklerkopf: Hotelgast haftet für Wasserschaden!

Zusammenfassung

Ein neues Urteil aus Düsseldorf zeigt, dass Hotelgäste für erhebliche Wasserschäden haften können, wenn sie einen Kleiderbügel an einem Sprinklerkopf anbringen. Dieser alltägliche Fehler kann zu hohen Schadenssummen führen und ist daher für die Hotellerie von großem Interesse.

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