Angehörigenarbeitsverhältnisse: Firmenwagen kann verdeckte Gewinnausschüttung sein
Zusammenfassung
Das FG Köln hat entschieden, dass die unentgeltliche Überlassung eines Firmenwagens an eine angestellte Tochter des Geschäftsführers eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, da die Zuwendung nicht betrieblich veranlasst ist. Das Arbeitsverhältnis selbst bleibt jedoch steuerlich anzuerkennen, da die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt und angemessen vergütet wurde. Unternehmen sollten daher zusätzliche Vergünstigungen für Angehörige stets einem eigenständigen Fremdvergleich unterziehen.