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Künstlersozialabgabe steigt 2027 an

Zusammenfassung

Der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung steigt zum Jahr 2027 auf 5,0 Prozent an. Unternehmen, die selbstständige Kunstschaffende oder Publizierende beauftragen, müssen die Abgabe auf Basis der gezahlten Entgelte entrichten, sofern die Bagatellgrenze von 1.000 Euro überschritten wird. Für das Jahr 2026 ist die Meldung der Honorare bis zum 31. März 2027 bei der Künstlersozialkasse erforderlich.

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