Kinder und Jugendliche müssen wegen Änderung der Hybrid-DRG stationär behandelt werden
Zusammenfassung
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) kritisiert die geplante Änderung der Hybrid-DRG, die ab 2027 eine Zwangsübernachtung für die Abrechnung ambulanteigener Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen vorsieht. Diese Regelung würde mehr als 40.000 Patienten unnötig stationär behandeln und den Ausbau moderner ambulanter Versorgungsstrukturen konterkarieren. Die DGKJCH fordert daher, die Hybrid-DRG ohne Übernachtungspflicht beizubehalten, um die Versorgungssituation und Wirtschaftlichkeit in der Kinderchirurgie zu sichern.