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Sperrfristen auch 2026 verschoben

Zusammenfassung

Die meisten Landkreise in Südbaden verschieben auch 2026 die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gärresten auf Grünland um zwei Wochen. Der reguläre Sperrzeitraum vom 1. November bis 31. Januar gilt somit für die betroffenen Flächen vom 15. November 2026 bis 14. Februar 2027. Die Landkreise Konstanz, Sigmaringen und Rastatt gewähren die Verschiebung hingegen nur auf Einzel- oder Sammelantrag.

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