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Tarifliches 13. Monatseinkommen im Jahr 2026

Zusammenfassung

Das tarifliche 13. Monatseinkommen im Baugewerbe bleibt für das Jahr 2026 unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. Für gewerbliche Arbeitnehmer in Hessen entspricht es dem 54-fachen des Gesamttarifstundenlohns, während Angestellte 32 % ihres Tarifgehalts erhalten. Auszubildende bekommen in der Region einen festen Betrag von 170 Euro, wobei für Arbeitnehmer und Angestellte unter bestimmten Bedingungen eine Absenkung auf einen Mindestbetrag von 500 Euro möglich ist.

Top-Themen von Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (bgvht)