Bundestagsbeschluss mit punktueller Korrektur der Sparmaßnahmen in der Psychotherapie – wichtig, aber unzureichend
Zusammenfassung
Der BDP begrüßt die punktuellen Nachbesserungen des Bundestags am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die vor allem die extrabudgetäre Vergütung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie bei schweren Erkrankungen sichern. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass zentrale Bereiche wie die psychotherapeutische Sprechstunde und die Richtlinienpsychotherapie bei Erwachsenen weiterhin von Sparmaßnahmen betroffen sind und die Versorgung nicht ausreichend gewährleistet ist. Daher fordert der BDP die gesetzliche Verankerung einer extrabudgetären Vergütung für diese Bereiche, den Abbau bürokratischer Hürden sowie die Wiederherstellung einer angemessenen Vergütung, um die langfristige Stabilität der Praxen und die Patientenversorgung zu sichern.