Neuer DermaNova-Vertrag gilt seit 1. Oktober 2026 KNAPPSCHAFT und BVDD bauen Versorgungsangebot für Menschen mit chronischen Hauterkrankungen aus
Zusammenfassung
Die KNAPPSCHAFT und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben einen neuen Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V namens „DermaNova“ geschlossen. Dieser gilt seit dem 1. Oktober 2026 exklusiv für Versicherte der KNAPPSCHAFT und richtet sich an Menschen mit chronischen Hauterkrankungen wie Psoriasis, atopischer Dermatitis, Prurigo, Urtikaria und Akne inversa. Ziel ist es, die fachärztliche Versorgung für diese Patientengruppe gezielt zu stärken.